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   KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14   

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https://dejure.org/2014,37547
KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14 (https://dejure.org/2014,37547)
KG, Entscheidung vom 23.09.2014 - 5 U 5/14 (https://dejure.org/2014,37547)
KG, Entscheidung vom 23. September 2014 - 5 U 5/14 (https://dejure.org/2014,37547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 S 1 PAngV, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5a Abs 2 UWG, § 5a Abs 3 Nr 3 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Preiswerbung für eine Schiffsreise ohne Einberechnung des Serviceentgelts in den Gesamtpreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Jena, 19.02.2014 - 2 U 668/13

    Preiswerbung für Kreuzfahrten ohne Einbeziehung des zu zahlenden Serviceentgelts

    Auszug aus KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
    Der Senat verweist darauf und stimmt dem zu (siehe auch Senat Magazindienst 2014, 126, juris-Rn. 4-6; OLG Dresden Magazindienst 2013, 1022, 1023; OLG Jena GRUR-RR 2014, 294 f.; OLG Koblenz Magazindienst 2014, 692, 693; OLG München Magazindienst 2014, 842, 845 f.).

    Denn das so bezeichnete "Serviceentgelt" ist - so wie es sich in der Werbung darstellt - kein freiwillig zu entrichtender Betrag (etwa nach der Art eines "Trinkgeldes"), sondern ein verbindlicher Preisbestandteil und sonach in den Endpreis mit hineinzurechnen (vgl. auch Senat Magazindienst 2014, 126, juris-Rn. 10-16; OLG Dresden Magazindienst 2013, 1022, 1024; OLG Jena GRUR-RR 2014, 294, 295; OLG Koblenz Magazindienst 2014, 692, 694 f.; OLG München Magazindienst 2014, 842, 849).

    Denn einen zufriedenstellenden Service zu liefern, ist die selbstverständliche Pflicht des Reiseveranstalters (vgl. auch Senat Magazindienst 2014, 126, juris-Rn. 17; OLG Dresden Magazindienst 2013, 1022, 1024; OLG Jena GRUR-RR 2014, 294, 295; OLG Koblenz Magazindienst 2014, 692, 695; OLG München Magazindienst 2014, 842, 849 f.).

    Denn das ist dann jedenfalls nicht der Normalfall, dass der Kunde mehr an Leistung bezieht und bezahlt, als er dann später in Anspruch nimmt (vgl. auch OLG Dresden Magazindienst 2013, 1022, 1024; OLG Jena GRUR-RR 2014, 294, 295; OLG München Magazindienst 2014, 842, 849 f.).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass dem Verbraucher hier eine i.S. von Art. 7 Abs. 1, Abs. 4 lit. c UGP-RL, § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 UWG "wesentliche" Information vorenthalten worden ist (vgl. Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 5a Rn. 55; siehe auch schon Senat Magazindienst 2014, 126, juris-Rn. 19-20 m.w.N.; vgl. ferner auch OLG Jena GRUR-RR 2014, 294, 296; OLG Koblenz Magazindienst 2014, 692, 695).

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

    Auszug aus KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
    Der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten auch zur Zeit der Begehung im April 2013 nach der seinerzeit geltenden Fassung besagter Vorschrift (nachfolgend: § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV a.F.) wettbewerbswidrig war (vgl. BGH GRUR 2009, 845, Rn. 38 - Internet-Videorecorder).

    Der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten auch zur Zeit der Begehung im April 2013 nach der seinerzeit geltenden Fassung besagter Vorschrift (nachfolgend: § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG a.F.) wettbewerbswidrig war (vgl. BGH GRUR 2009, 845, Rn. 38 - Internet-Videorecorder).

  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 24/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung eines Anbieters von

    Auszug aus KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
    Es ist auch nicht erforderlich, dass bereits ein bindendes Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB oder auch nur eine invitatio ad offerendum vorliegt, entscheidend ist vielmehr, ob dem Verbraucher die wesentlichen Vertragsbestandteile bekannt sind (vgl. BGH GRUR 2014, 580, Rn. 12 - Alpenpanorama im Heißluftballon).

    Damit hat die Beklagte (jedenfalls) ein konkret beschriebenes Produkt gegen ein bestimmtes Entgelt angeboten (vgl. auch BGH GRUR 2014, 580, Rn. 12 - Alpenpanorama im Heißluftballon).

  • OLG Oldenburg, 16.01.2013 - 6 U 211/12
    Auszug aus KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
    OLG Oldenburg, Beschl. v. 16.01.2013 - 6 U 211/12 - begründet das schon deshalb nicht, weil dies nur ein Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO war und der dortige Kläger die Berufung anschließend zurückgenommen hat.
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
    Zum einen betrifft dies nur den abstrakten Obersatz bei identisch gebliebener, mit diesem mittels "sofern dies geschieht wie" verknüpfter konkreter Verletzungsform, mit der Folge, dass es sich bei dem abstrakten Obersatz nur um eine (unschädliche, den Streitgegenstand nicht beeinflussende) Überbestimmung handelt (vgl. zu letzterem BGH GRUR 2011, 340 Rn. 24 - Irische Butter).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
    Es kann auch die Angabe eines Eckpreises ("ab ...") ausreichen mit der Folge, dass die Angabe eines solches Eckpreises den Anforderungen genügen kann (EuGH GRUR 2011, 930, Rn. 33, 41, 72 - Konsumentombudsmannen/Ving).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 23/08

    Costa del Sol

    Auszug aus KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
    Die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV ist eine Marktverhaltensregelung i.S. von § 4 Nr. 11 UWG (BGH GRUR 2010, 652 Rn. 11 - Costa del Sol).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10

    Glücksspielverband

    Auszug aus KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
    Es kann noch nicht - sofern, was offen bleiben kann, das Verhalten der Mitglieder (ausweislich Anlage B 3) in den hier streitentscheidenden Punkten mit dem hier in Rede stehenden überhaupt vergleichbar ist - als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn ein Verband, der die Frage der Wettbewerbswidrigkeit eines bestimmten Verhaltens höchstrichterlich klären lassen will, zunächst gegen einen Dritten und nicht gegen ein eigenes Mitglied gerichtlich vorgeht (vgl. BGH GRUR 2012, 411, Rn. 21 - Glücksspielverband).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14

    Verpflichtung zur Einbeziehung einer auf einer Kreuzfahrt zu entrichtenden

    Aus unionsrechtlichen Gründen ist § 1 S. 1 PAngV daher nur dann anwendbar, wenn in der angegriffenen geschäftlichen Handlung eine "Aufforderung zum Kauf" gesehen werden kann, und auch nur für solche Preisbestandteile, die "vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können" (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., Rn 1 d zu § 1 PAngV; OLG München vom 15.5. 2014 - 6 U 3188/13 = MD 2014, 842, Tz. 41 bei juris; KG Berlin vom 23.9. 2014 - 5 U 5/14 = MD 2014, 1111, Tz. 45 bei juris).
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